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Unternehmertum in der Region Paris: Wie Sie Ihr Kleinstunternehmen gründen können

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Die Region Paris ist ein Top-Ziel für Unternehmer und Freiberufler, denn sie bietet eine florierende Wirtschaft, ein starkes Unternehmens-Ökosystem und eine außergewöhnliche Lebensqualität. Für alle, die Flexibilität und eine einfache Unternehmensgründung suchen, ist der Status des Kleinstunternehmens (Auto-Entrepreneur) die ideale Wahl, insbesondere für Freiberufler, Berater und Kleinunternehmer.

Um Sie durch den Prozess zu führen, stellt Ihnen unser Partner Expand CPA,eine spezialisierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für ausländische Unternehmen und Expatriates in Frankreich, sein Fachwissen zur Verfügung. Dieser Artikel befasst sich mit allen Aspekten von der Registrierung und den steuerlichen Verpflichtungen bis hin zu den wichtigsten Überlegungen für ausländische Unternehmer, die in der französischen Unternehmenslandschaft erfolgreich sein wollen.


Was ist ein Kleinstunternehmen?

Das Kleinstunternehmen, früher bekannt als Auto-Entrepreneur-Status, ist eine vereinfachte Rechtsform für Selbstständige in Frankreich. Es wurde entwickelt, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, und ermöglicht es Unternehmern, ihr Geschäft ohne umfangreiche Buchhaltung oder komplexe rechtliche Anforderungen zu führen.


Was ist ein Kleinstunternehmen?

  • Einfache Registrierung – schnell, kostenlos und ohne Mindestkapital
  • Niedrigere Sozialabgaben – Sie zahlen nur auf der Grundlage Ihrer Einnahmen, nicht Ihrer Gewinne
  • Vereinfachte Steuerpflichten – keine komplizierte Buchhaltung, sondern nur eine einfache Nachverfolgung der Einnahmen
  • Mehrwertsteuerbefreiung – je nach Ihrem Umsatz müssen Sie möglicherweise keine Mehrwertsteuer berechnen.
  • Flexibilität – ideal für Freiberufler, Berater, Handwerker und Kleinunternehmer


Dieses Geschäftsmodell ist besonders attraktiv für diejenigen, die eine neue Geschäftsidee testen, in Teilzeit arbeiten oder einen einfachen Weg in die Selbständigkeit suchen.


Wer kann sich als Kleinstunternehmer registrieren lassen?

Der Status des Kleinstunternehmens steht sowohl in Frankreich ansässigen Personen als auch Ausländern aus der Europäischen Union (EU) und aus Nicht-EU-Ländern offen. Es müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

Eignungskriterien:

  • Sie müssen ein Einzelunternehmer sein (keine Gesellschaft)
  • Ihre Geschäftstätigkeit muss in eine der folgenden Kategorien fallen: Kommerziell (z. B. Verkauf von Produkten, E-Commerce), handwerklich (z. B. Handwerk, Baugewerbe, Friseur), freiberuflich (z. B. Berater, Übersetzer, Therapeuten)
  • Ihr Jahresumsatz darf folgende Schwellenwerte nicht überschreiten: 188.700 € für gewerbliche Unternehmen, 77.700 € für Dienstleistungen und Freiberufler.


Ausländische Unternehmer müssen in Frankreich eine gültige Arbeitserlaubnis besitzen. Wenn Sie von außerhalb der EU kommen, benötigen Sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung, die eine selbständige Tätigkeit erlaubt (z. B. das „Profession Libérale“-Visum).


Wie man sich als Kleinstunternehmer in Frankreich registriert

Die Gründung eines Kleinstunternehmens ist einfach und kann vollständig online erfolgen. Es geht wie folgt:

Schritt 1: Wählen Sie Ihre Geschäftstätigkeit
Stellen Sie fest, ob Ihr Unternehmen unter gewerbliche, handwerkliche oder dienstleistungsorientierte Tätigkeiten fällt, da dies Auswirkungen auf Ihre Steuer- und Sozialversicherungspflichten hat.

Schritt 2: Melden Sie sich online an
Sie können sich anmelden über:


Nach der Registrierung erhalten Sie eine SIRET-Nummer, Ihre offizielle Unternehmensidentifikationsnummer und eine INSEE-Registrierung, mit der Sie in Frankreich legal tätig werden können.

Schritt 3: Eröffnen Sie ein Geschäftskonto
Wenn Ihr Jahresumsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren 10.000 € übersteigt, müssen Sie ein separates Geschäftskonto eröffnen. Folgen Sie unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung hier.

Schritt 4: Machen Sie Ihre Einkommenserklärung
Sie müssen Ihre Einnahmen (nicht Ihren Gewinn) entweder monatlich oder vierteljährlich deklarieren und die entsprechenden Steuern und Sozialabgaben zahlen.


Steuern und Sozialabgaben für Kleinstunternehmer

Für Kleinstunternehmer gilt ein vereinfachtes Steuersystem, aber es ist wichtig, dass Sie Ihre Pflichten kennen.

1. Beiträge zur Sozialversicherung
Die Beiträge werden als Prozentsatz Ihrer Einnahmen berechnet:
12,3 % für Handelsunternehmen, 21,2 % für Dienstleistungsunternehmen und Freiberufler.

2. Einkommensteuer
Sie haben die Wahl zwischen dem normalen Einkommenssteuersystem, bei dem Sie Ihre Einkünfte in Ihrer persönlichen Steuererklärung angeben, und dem „versement libératoire“, bei dem Sie direkt einen festen Prozentsatz des Umsatzes zahlen.

3. Befreiung von der Mehrwertsteuer (TVA)
Kleinstunternehmen sind von der Erhebung der Mehrwertsteuer befreit, wenn ihr Umsatz unter 36.800 € für Dienstleistungen und 91.900 € für gewerbliche Tätigkeiten bleibt.
Wenn Sie diese Grenzen überschreiten, müssen Sie beginnen, die Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen und entsprechend zu deklarieren.


Wichtige Überlegungen für ausländische Unternehmer

Wenn Sie als Ausländer die Gründung eines Kleinstunternehmens in Frankreich planen, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten:

  • Visum und Aufenthaltsgenehmigung: Nicht-EU-Bürger benötigen ein Visum, das eine selbständige Tätigkeit erlaubt (z. B. das „Entrepreneur/Profession Libérale“ Visum)
  • Doppelbesteuerung: Prüfen Sie die Steuerabkommen zwischen Frankreich und Ihrem Heimatland, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden
  • Reglementierte Berufe: Die Ausübung eines reglementierten Berufs setzt den Besitz eines spezifischen Diploms oder einer entsprechenden Qualifikation für den betreffenden Beruf voraus (z. B. Gesundheitsberufe, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer)
  • Gesundheitswesen und soziale Sicherheit: Kleinstunternehmer tragen zum französischen Sozialversicherungssystem bei, das den Zugang zur Gesundheitsversorgung gestattet
  • Bankanforderungen: Manche französische Banken verlangen für die Eröffnung eines Geschäftskontos einen Wohnsitznachweis.


Ist ein Kleinstunternehmen das Richtige für Sie?

Das Modell des Kleinstunternehmens ist eine ausgezeichnete Wahl für Unternehmer, die eine einfache und kostengünstige Möglichkeit suchen, ihr Unternehmen mit geringen Einnahmen und minimalem Verwaltungsaufwand zu gründen.

Wenn Sie planen, Mitarbeiter einzustellen, die Umsatzgrenzen zu überschreiten oder wenn Sie zusätzlichen rechtlichen Schutz benötigen, sind alternative Unternehmensstrukturen möglicherweise besser geeignet als das Kleinstunternehmensmodell.

Unternehmer in der Region Paris können außerdem von einer Vielzahl öffentlicher und privater Ressourcen profitieren, die sie bei ihrem unternehmerischen Vorhaben unterstützen (Coworking Spaces, Mentorenprogramme, Finanzierungsmöglichkeiten usw.).

Eine wichtige Initiative ist das Entrepreneur#Leader-Programm unter der Leitung des Regionalrats der Region Paris, das in jeder Phase - von der Unternehmensgründung über die Finanzierung bis hin zur Weiterentwicklung - Unterstützung bietet. Je nach Ihren Bedürfnissen kann Ihnen ein spezialisierter Berater, zu dem auch Experten der Industrie- und Handelskammer Paris gehören, zu sehr erschwinglichen Kosten helfen.

Wenn Sie ein Unternehmer sind, der bereits im Ausland tätig ist und sich in Frankreich niederlassen möchte, können Choose Paris Region und sein Netzwerk von Dienstleistern Sie bei diesem Prozess begleiten.
Von der Unterstützung bei der Beantragung von Visa und der Beratung bei der Unternehmensgründung bis hin zu Branchenkenntnissen und einer flexiblen Markteinführungsstrategie stehen wir Ihnen bei jedem Schritt des Weges gern zur Seite. Wir laden Sie auch ein, unseren speziellen Leitfaden zu konsultieren und uns noch heute von Ihrem Projekt zu berichten!

 

Artikel gemeinsam verfasst mit Benjamin Pik, Mitbegründer und Wirtschaftsprüfer (FR&US) bei Expand CPA

 

 

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