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Der erste Schritt Ihres Umzugs in die Region Paris: Visum und Arbeitserlaubnis beantragen

Der erste Schritt Ihres Umzugs in die Region Paris: Visum und Arbeitserlaubnis beantragen

Um in der Region Paris zu arbeiten oder Ihr Unternehmen zu gründen, müssen Sie ein Visum und eine Arbeitserlaubnis beantragen, abhängig von Ihrem genauen Zweck der Einreise und der Dauer des Aufenthalts im Land. Lesen Sie weiter, um sich über diesen entscheidenden Schritt vor Ihrem Umzug zu informieren und zu erfahren, welches Visum und welche Arbeitserlaubnis für Sie in Frage kommen!


Benötigen Sie ein französisches Visum?


EU-Bürger

Wenn Sie Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz sind, benötigen Sie weder Arbeitserlaubnis noch Visum, um eine Beschäftigung in Frankreich aufzunehmen, und Sie können sich frei im Land bewegen. Neben einem gültigen Reisepass oder Personalausweis müssen Sie keine weiteren Unterlagen vorlegen. Wenn Sie möchten, können Sie eine Aufenthaltskarte für EU-Bürger beantragen. Dies ist jedoch nicht erforderlich.


Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz kommen und beabsichtigen, für einen längeren Zeitraum in Frankreich zu investieren, zu arbeiten und zu leben, benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis und ein entsprechendes Visum, um das französische Staatsgebiet zu betreten.


Brexit: Britische Staatsbürger

Für Einreisen ab dem 1. Januar 2021 müssen britische Staatsbürger die für Nicht-EU-Bürger vorgesehenen Formalitäten bezüglich des Aufenthalts beachten und für eine Aufenthaltsdauer von mehr als 90 Tagen, unabhängig vom Zweck ihres Aufenthalts, ein Langzeitvisum beantragen.

 

Wie lange werden Sie bleiben?

Es gibt je nach Zweck und Dauer Ihres Aufenthalts zwei Kategorien von Einreisevisa, die Sie beantragen können:


Kurzaufenthaltsvisum

Es ist auch als Schengen-Visum bekannt und wird Drittstaatsangehörigen für Tourismus, Geschäftsreisen oder Familienbesuche ausgestellt. Auch Personen, die nach Frankreich reisen, können an Schulungsprogrammen, Praktika, Konferenzen oder Firmenversammlungen teilnehmen. Aufenthalte im Schenghen-Gebiet dürfen über einen bestimmten Zeitraum von 180 aufeinanderfolgenden Tagen 90 Tage nicht überschreiten, unabhängig davon, ob die betreffende Person der Visumpflicht unterliegt. Der Schengen-Rechner ist ein nützliches Tool, um die Anzahl der verbleibenden Tage auf Ihrem Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt zu berechnen. Das Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt ist verlängerbar, aber Sie müssen sechs Monate warten, um einen neuen Antrag zu stellen. Die Kosten für dieses Visum variieren je nach Nationalität zwischen 35 € und 80 €. Mehr dazu hier.

Langzeitvisum

Wenn Sie in Paris für mehr als drei Monate eine Stelle antreten, müssen Sie ein Langzeitvisum, eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, an der sich Ihr Arbeitgeber finanziell beteiligen muss. Das Langzeitvisum erlaubt Ihnen nur die Einreise nach Frankreich, während sie mit einer die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung legal in Frankreich arbeiten und leben können. Die Dauer Ihres Langzeitvisums muss zwischen drei Monaten und einem Jahr liegen, aber um Ihren Aufenthalt zu verlängern, müssen Sie bei einer Präfektur eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Beantragung eines Langzeitvisums kostet 99 €. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Staatsangehörigkeit oder der Kontext Ihres Aufenthalts in Frankreich Sie nicht von der Visumspflicht befreien hier.

Informieren Sie sich über die Seite der französischen Regierung für die verschiedenen Phasen des Visumantrags.


Für welche Arbeitserlaubnis sind Sie berechtigt?

Unabhängig von der Dauer Ihres Aufenthalts zu geschäftlichen Zwecken benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis, wenn Sie eine bezahlte Beschäftigung in Frankreich aufnehmen möchten, es sei denn, Sie haben Anspruch auf einen „Talentpass“. Für die Einstellung eines ausländischen Mitarbeiters ist eine spezielle Arbeitserlaubnis erforderlich. Der Arbeitgeber sollte mindestens drei Monate, bevor Sie Ihre Stelle antreten, den Antrag auf Arbeitserlaubnis einreichen.


Der „Talentpass“ für internationale Talente

Der „Talentpass“ ist eine mehrjährige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger in Frankreich. Wenn Sie ein qualifizierter Mitarbeiter sind oder ein Unternehmen gründen möchten, das zur wirtschaftlichen Attraktivität Frankreichs beiträgt, haben Sie möglicherweise Anspruch darauf. Informieren Sie sich über die 11 verschiedenen Berufsgruppen, die dazu hier berechtigt sind.
Beachten Sie, dass Ihr Arbeitsvertrag oder Ihr Aufenthalt länger als drei Monate dauern muss. Der „Talentpass“ ist vier Jahre lang gültig und kann verlängert werden. Er kann auf unmittelbare Familienmitglieder ausgedehnt werden, so dass sie auch in Frankreich leben und arbeiten können.


Verfahren und Kosten

Das Verfahren kann frühestens drei Monate vor der Ankunft in Frankreich eingeleitet werden. Sie sollten den Antrag bei den französischen konsularische Vertretungen an Ihrem bisherigen Wohnsitz stellen.

Die Antragsteller müssen bei der Erteilung der Genehmigung eine Gebühr von 200 € an das französische Amt für Einwanderung und Staatsbürgerschaft („OFII“) entrichten. Hinzu kommt eine Stempelgebühr von 25 Euro, wodurch sich Gesamtkosten von 225 Euro ergeben.


Das französische Tech-Visum Für Start-Up-Gründer und Mitarbeiter

Das französische Tech-Visum ist ein vereinfachtes Verfahren für das Technologie-Ökosystem, das drei Arten von internationalen Tech-Talenten die mehrjährige Aufenthaltsgenehmigung „Talentpass“ ermöglicht:

  • Internationale Start-up-Gründer, die von Partner-Inkubatoren und Business Acceleratoren ausgewählt wurden,
  • Internationale Talente, die von französischen Unternehmen rekrutiert werden, die vom französischen Wirtschaftsministerium als innovativ anerkannt sind,
  • Internationale Investoren, die sich in Frankreich niederlassen wollen.


Weitere Informationen zu diesem Visum finden Sie auf der Seite „Willkommen in Frankreich“ unseres Partners.

 

Weitere nützliche Informationen


Entmaterialisierung der Einwanderungsverfahren

Die französischen Behörden haben beschlossen, die Einwanderungsverfahren schrittweise zu entmaterialisieren, um das Verfahren effizienter zu gestalten. Als erstes werden Anträge auf Aufenthaltsgenehmigung oder deren Verlängerung sowie Anträge auf Arbeitserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer entmaterialisiert.
Informieren Sie sich über den neuen Online-Dienst für Arbeitserlaubnisse.


Abschließende Tipps

Besuchen Sie hier die offizielle Website für Visa in Frankreich, um einen Visumantrag zu stellen und weitere Informationen wie nützliche Dokumente zu erhalten.

Planen Sie einen Umzug in die Region Paris? In unserem Leitfaden erfahren Sie alles über die erforderlichen Schritte zum Erhalt einer Arbeitserlaubnis und eines Visums. Wenn Sie einen Dienstleister suchen, der Sie bei der Beantragung eines Visums und der Erlangung einer Arbeitserlaubnis unterstützt, besuchen Sie unsere spezielle Plattform, auf der wir auf spezialisierte Dienstleister verweisen.

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Olivier Allegret

Head of Client Solutions
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